Allgemeine Geschäfts- Liefer- und Leistungsbedingungen

 

§1. Allgemeines

Service und Produkte dieser Website werden von uns ausschliesslich für den kommerziellen Bereich angeboten, nicht für Privatkunden. Ausnahmen gibt es im musik-shop für download Artikel und cds, sowie im Onlineshop.

Die sameday media GmbH erstellt und vervielfältigt digitale Medienprodukte von Daten-, Video-, Bild- und Ton-Material das ihr zu diesem Zweck von dem Kunden überlassen wird. Die Vertragsbeziehungen zwischen der sameday media GmbH und dem Kunden richten sich ausschließlich nach diesen Lieferungs- und Leistungsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen nur dann Gültigkeit, wenn sie von der sameday media GmbH schriftlich anerkannt worden sind.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lieferungs- und Leistungsbedingungen durch die Gerichte für unwirksam oder nichtig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine andere treten, die wirksam ist und die nach Inhalt und Zweck der weggefallenen Bedingung am nächsten kommt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Firma sameday media GmbH. Dies gilt auch dann, wenn die bei der sameday media GmbH bestellten Produkte auf Wunsch des Kunden an den Kunden oder an Dritte versandt werden.

§2. Urheberrechte

Aufgrund ihrer Tätigkeit als Auftragnehmer hat die sameday media GmbH keine Möglichkeit, das Bestehen etwaiger Urheber- oder urheberrechtlich geschützter Leistungsschutzrechte oder Nutzungsrechte an diesen Rechten an den vom Kunden zum Zwecke der Vervielfältigung zur Verfügung gestellten Originalen zu prüfen. Mit Erteilung des Auftrages versichert der Kunde ausdrücklich, daß Urheber- und/oder urheberrechtlich geschützte Leistungsschutzrechte oder Nutzungsrechte daran für Dritte nicht bestehen oder der Kunde zur Nutzung der in Frage kommenden Rechte durch die berechtigten Dritten befugt worden ist.

Sollte die sameday media GmbH wegen eines Verstoßes des Kunden gegen vorstehende Vertragsbestimmung von Urheber- und/oder Leistungsschutzberechtigten in Anspruch genommen werden, ist die sameday media GmbH berechtigt, jede im Zusammenhang mit dem Verstoß gegen das Urheber- und/oder urheberrechtlich geschützte Leistungsschutzrecht stehende Forderung des Berechtigten innerhalb der von diesem gesetzten Frist zu erfüllen. In einem solchen Fall der Inanspruchnahme wird die sameday media GmbH den Kunden unverzüglich informieren.

Der Kunde wird die sameday media GmbH im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung von Urheber- oder urheberrechtlich geschützten Leistungsschutzrechten auf erstes Anfordern freistellen, sowie alle anfallenden Kosten der Rechtsverteidigung sowie Geldbußen und/oder Geldstrafen erstatten.

Vorherstehende Bestimmung gilt entsprechend im Hinblick auf Verträge gegen sonstige gesetzliche Vorschriften, wie insbesondere solche des Jugendschutzes.

§3. Lieferung, Zahlung, Gefahrenübergang

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller aus diesem oder früheren Aufträgen resultierenden Forderungen Eigentum von der sameday media GmbH. Dies gilt auch dann, wenn die Ware auf Wunsch des Kunden an Dritte versandt worden ist.

Die Zahlungsbedingungen sind für Erstkunden der ersten zwei Auträge Vorkasse. Danach gilt ab einem Endbetrag von 2000,- Euro: 50% bei Auftragserteilung und 50% bei Lieferung. Ansonsten 14 Tage netto. Wechsel und Schecks werden von der sameday media GmbH nicht akzeptiert. Die Rechnungszahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Überweisungsbetrag dem Konto von der sameday media GmbH gutgeschrieben worden ist.

Das Transportrisiko trägt der Kunde ab der sameday media GmbH oder auch Lager/Werk des Vorlieferanten/Herstellers, wenn die Lieferung ab dort erfolgt. Alle Sendungen, auch etwaige Rücksendungen, reisen auf Gefahr des Kunden. Im Falle der Selbstabholung geht die Gefahr mit dem Beginn der Verladung auf den Kunden über. Der Nichterhalt einer Sendung ist die sameday media GmbH spätestens 6 Tage nach dem Erhalt der Rechnung schriftlich anzuzeigen. Die Kosten für den Versand, die Verpackung und die Fracht werden gesondert berechnet. Vorherstehendes gilt auch, wenn die sameday media GmbH die Ware auf Wunsch des Kunden an Dritte versendet.

§4. Eigentumsvorbehalt

Der Kunde ist nur berechtigt, die Vorbehaltsware im normalen Rahmen seines Geschäftsverkehrs zu veräußern, und zwar nur so lange, als sich der Kunde nicht gegenüber der sameday media GmbH im Zahlungsverzug befindet.

Die aus den Verkäufen der Vorbehaltsware entstandenen Forderungen des Kunden gegen Dritte tritt der Kunde zum Zwecke der Sicherung der Forderungen der sameday media GmbH gegen den Kunden ab. Zum Zwecke der Sicherung der Ansprüche von der sameday media GmbH ist der Kunde verpflichtet, die abgetretenen Forderungen bis zur Erledigung des Sicherungszweckes treuhänderisch für die sameday media GmbH zu verwalten. Hierzu ist der Kunde verpflichtet, der sameday media GmbH auf erstes Anfordern alle zur Sicherheit abgetretenen Forderungen offenzulegen. Er stimmt bereits jetzt einer Zahlung an die sameday media GmbH zu, sobald die sameday media GmbH dem Schuldner der abgetretenen Forderung die Abtretung offenlegt. Der Kunde ist vepflichtet, Eingänge auf abgetretene Forderungen ausschließlich zur Tilgung der Ansprüche von der sameday media GmbH gegen den Kunden zu verwenden.

§5. Gewährleistung

Die sameday media GmbH übernimmt Gewährleistung für die von ihr erstellten Produkte nur im Hinblick auf solche Mängel, die ihren Ursprung nicht in der vom Kunden zu Verfügung gestellen Vorlage haben. Hat der Kunde bei der Bestellung oder danach die Verwendung bestimmter Materialien vorgegeben, haftet die sameday media GmbH nicht für deren Nichteignung. Die Beweislast für die einwandfreie Beschaffenheit der Vorlage und/oder der Geeignetheit der vorgegebenen verwendeten Materialien trägt der Kunde.

Im Falle der Vorliegens eines Mangels wird der Kunde die sameday media GmbH Gelegenheit zur Nachbesserung geben. Sollte diese aus Gründen, die nicht von der sameday media GmbH zu vertreten sind, nicht möglich sein, ist der Kunde auf das Recht zur Minderung der vereinbarten Vergütung beschränkt. Macht der Kunde von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch, hat er der sameday media GmbH die Kosten des von ihr eingesetzten Materials zu erstatten. Die Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen.

Ist zwischen den Parteien vereinbart, daß der Auftrag in Teilleistungen erbracht werden kann, ist die sameday media GmbH berechtigt, die erbrachten Teilleistungen jeweils gesondert zu berechnen. Hinsichtlich jeder Teilleistung gelten die Bestimmungen über die Abnahme, die Gewährleistung, den Eigentumsvorbehalt und die Zahlungsfristen.

Der Kunde ist verpflichtet, die erhaltene Ware und/oder die Teilleistungen unverzüglich zu untersuchen und bei Feststellung von Mängeln zu rügen. Dies gilt auch, falls die Ware auf Wunsch des Kunden an einem Dritten versandt worden ist.

Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können Farbabweichungen zum Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Vorgaben, Proofs, Andrucken, sowie Korrekturabzügen und Auflagendruck. Farbabweichungen sind bedingt durch unterschiedliche Fertigungsverfahren drucktechnisch unvermeidbar und können nicht reklamiert werden. Sollte eine verbindliche Vorlage gewünscht werden, muss ein zusätzlich kostenpflichtiger Andruck erstellt werden.

Übergebene Materialien, Gegenstände insbesondere Daten- und Tonträger werden nicht von uns versichert. Es ist Sache des Auftraggebers, die an uns übergebenen Gegenstände und Materialien ausreichend zu versichern. Im Falle der Beschädigung ist die sameday media GmbH nur zum Ersatz des Rohmaterials verpflichtet. Die sameday media GmbH ist nicht verpflichtet Fertigungsunterlagen länger als 6 Monate aufzubewahren. Für den Fall der Nichtabholung durch den Kunden ist die sameday media GmbH berechtigt, diese Materialien vier Wochen nach der vorherigen schriftlichen Benachrichtigung vernichten zu lassen. Die sameday media GmbH hat das Recht, eigene Firmenzeichen auf den digitalen Medien in branchenüblicher Weise zu vermerken.